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2022 Sommerhausen Blauer Silvaner trocken (Schloss Sommerhausen) Bio

14.00CHF

Kategorie: Schlagwörter: , Product ID: 22031

Beschreibung

Bechreibung: Hellgelb, mit funkelnden Reflexen. Reifer Apfel, gelbe Pflaume, zarte Kräuternote. Gut eingebundene Säure.

Historisches: Der Ursprung der Silvanerrebe bleibt weitestgehend unbekannt. Die Vermutung liegt aber nahe, dass der Blaue Silvaner die Urform der Silvanerrebe ist und aus ihm die roten und grünen Silvaner entstanden sind (Albinoformen).

Die Einteilung der Silvanerrebe nach der Farbe ihrer Beeren in blauen, roten und grünen Silvaner findet man in mehreren Quellen. Dem blauen Silvaner wird dabei nachgesagt, dass er einen besseren und kräftigeren Wein ergebe und weniger zur Fäulnis neige, was besonders bei fetten Böden vorteilhaft ist.

1964 beschloss Joh. Kaspar Steinmann, der Grossvater des heutigen Weinguts-Besitzers Martin Steinmann, sich aus Sorge um die wertvolle Rebsorte Blauer Silvaner um deren Erhalt zu bemühen. In einer 1,3 ha großen Anlage mit grünem Silvaner am Sommerhäuser Steinbach fand er EINEN Stock Blauen Silvaner, der deutlich positive Merkmale gegenüber den umgebenden grünen Silvanerstöcken zeigte.

1976 stellte er den Klon nach verschiedenen Prüfungen und der Leistungsselektion dem dt. Bundessortenamt zur Registerprüfung zur Verfügung. Diese Prüfung wurde 1984 abgeschlossen und der Blaue Silvaner ST25 als Ertragsrebsorte in die Sortenliste eingetragen. Als erster Erhaltungszüchter wurde Joh. Kaspar Steinmann registriert. Es folgten die Anträge auf Versuchsanbau und Klassifizierung (Voraussetzung zum freien Anbau) bei der Regierung von Unterfranken (Bayern).

Schloss sommerhausen hat in den 45 Jahren zwischen 1964 und 2009 einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des Blauen Silvaners als Rebsorte geleistet. Die bereits im 17. und 19. Jahrhundert beschriebenen Qualitätsmerkmale sind in dem Klon ST25 weitervererbt.

Der Blaue Silvaner Klon St. 25 ist jetzt Eigentum der Rebschule Steinmann, die auch als Erhaltungszüchter eingetragen ist.

Ich bin mindestens 18 Jahre alt und darf von Gesetzes wegen Wein trinken.